Altersteilszeit

Altersteilzeit liegt dann vor, wenn die bisherige Arbeitszeit auf Grundlage einer Altersteilzeitvereinbarung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes um die Hälfte vermindert worden ist. Der Arbeitgeber erhöht gleichzeitig das Arbeitsentgelt auf mindestens 70 % der bisherigen Nettobezüge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 90 %. Wenn man das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 24 Monate Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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php">Altersteilzeitarbeit geleistet, kann ein Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit entstehen.

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