Altersvorsorge Reform

Unter Altersvorsorge Reform versteht man: Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2001 wurde die „zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge“, die so genannte „Riester-Rente“ eingeführt. Das Ziel der Altersvorsorge Reform war es, die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Bei der Altersvorsorge Reform könne Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes seit dem 1.


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Januar 2002 stufenweise Teile ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden (2002: 1,0 Prozent; 2003 – 2005: 2,0 Prozent; 2006 – 2007: 3,0 Prozent und ab 2008 4,0 Prozent). Durch die Altervorsorge Reform werden die Einzahlungen staatlich gefördert: bei Alleinstehenden mit bis zu 154 Euro jährlich; bei Verheirateten mit max. 308 Euro pro Jahr; Kindergeldberechtigte erhalten zusätzlich pro Kind und Jahr 185 Euro.

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