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Unter Altersvorsorge Reform versteht man: Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2001 wurde die „zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge“, die so genannte „Riester-Rente“ eingeführt. Das Ziel der Altersvorsorge Reform war es, die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Bei der Altersvorsorge Reform könne Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes seit dem 1.
Januar 2002 stufenweise Teile ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden (2002: 1,0 Prozent; 2003 – 2005: 2,0 Prozent; 2006 – 2007: 3,0 Prozent und ab 2008 4,0 Prozent). Durch die Altervorsorge Reform werden die Einzahlungen staatlich gefördert: bei Alleinstehenden mit bis zu 154 Euro jährlich; bei Verheirateten mit max. 308 Euro pro Jahr; Kindergeldberechtigte erhalten zusätzlich pro Kind und Jahr 185 Euro.
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