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Die Altersvorsorge Direktversicherung ist eine Versicherung zusätzlich zum Gehalt und wird vom Arbeitgeber unwiderruflich mit Vorbehalt auf den Todes-, und Erlebensfall des Arbeitnehmers abgeschlossen. Hierbei ist der Arbeitgeber sowohl Versicherungsmakler als auch Beitragszahler. Bezugsberechtigte für die Versicherung ist der Arbeitnehmer oder evtl.
bei Todesfall seine Hinterbliebenen. Die Altersvorsorge Direktversicherungen können nicht an Banken Abgetreten oder Beleiht werden. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus der Firma, kann er seinen Versicherungsvertrag mitnehmen wenn er einen unverfallbaren Anspruch gemäß Betriebsrentengesetz erlangt hat.
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