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Unter Anrechnungszeit der Rente beim Studium versteht man: Die Anrechnungszeit für Schul-, Fachhochschul-, und Hochschulausbildungen, die nach dem 17. Lebensjahr beginnt, wird für die Dauer von bis zu 8 Jahren berücksichtigt. Dadurch entsteht keine Lücke in der Versicherungsbiographie.
Ab dem 1. Januar 2009 werden beitragsfreie Schul- und Hochschulzeiten für Rentenneuzugänge nicht mehr rentensteigernd bewertet.
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