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Die Anrechnungszeit zur Rente Berechnung ergibt sich wie folgt. Eine pauschale Anrechnungszeit wird für alle rentensteigernd angerechnet, - die schon vor dem Jahr 1957 pflichtversichert waren und - vor dem Jahr 1957 nicht belegte Monate im Versicherungsverlauf hatten und - vor dem Jahr 1957 nur sehr wenige Monate mit nachgewiesenen Anrechnungszeiten hatten als mit pauschaler Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/anrechnungszeit.php">Anrechnungszeit Die Anrechnungszeit zur Renten Berechnung wird pauschal nach einer speziellen Formel berechnet, bei der die Dauer der Versicherungszeit und der nicht belegten Monate berücksichtigt wird. Eine Befreiung der mehr Bis zu einer bestimmten mehr Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch... mehr Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für... mehr Im Jahre 2007 könnte es zum... mehr
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