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Die Abkürzung AOK steht für eine Institution, die den vollen Namen Allgemeine Ortskrankenkasse trägt. Unter diesem Namen firmieren in Deutschland insgesamt 15 rechtlich selbständige Krankenkassen, die in mehreren Städten ihren Sitz haben. Als gesetzliche Krankenkasse ist die AOK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die jedoch auch private Krankenversicherungen anbietet. Zu zählen sind dazu vor allem Zusatzversicherungen, deren Wesen darin besteht, die gesetzliche Krankenversicherung zu ergänzen. Denn der Umfang der Leistungen, die innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung garantiert werden, ist recht schmal, sodass sie nicht ausreichen, um vollen Versicherungsschutz zu genießen.
Besonders für Zahnbehandlungen müssen die heutigen Versicherten tief in die Tasche greifen, weil die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Man kann sich in solchen Fällen daher mit einer Zusatzversicherung weiterhelfen, die genau für solche medizinische Leistungen konzipiert wurde. Es gibt aber auch andere Formen der Zusatzversicherung, über die man sich auf der Homepage der AOK informieren kann.
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