Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Pflichtbeiträge finanziert. Die prozentuale Höhe der Beiträge bemißt sich nach dem Brutto-Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Pflichtbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Bei einem Beitragssatz von z.Zt. rund 20 Prozent zahlt jede Seite 10 Prozent vom Brutto-Einkommen des Versicherten in die Rentenkasse.


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