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Die Arbeitsunfähigkeitsrente wurde als staatliche Leistung abgeschafft. Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen arbeitsunfähig sind, erhalten eine Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld und Versorgungskrankengeld, sofern sie gesetzlich versichert sind. Bei längerfristiger Erwerbsunfähigkeit, steht nur den Betroffenen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu, die im Vergleich zum entfallendem Verdienst sehr gering ausfällt. Daher ist es von Vorteil, sich durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch privat abzusichern. Vergleichen Sie diese Versicherungen kostenfrei und unabhängig online, um die besten Leistungen zu günstigen Tarifen zu ermitteln.
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