Auslandsinvestmentgesetz

Zum 01.01.2004 trat das Investmentmodernisierungsgesetz in Kraft. Es besteht aus dem Investmentgesetz sowie dem Investmentsteuergesetz. Sie lösen das bislang für deutsche Fonds geltende KAGG und das für ausländische Fonds relevante Auslandinvestmentgesetz ab. Neuerungen sind unter anderem: Die Zulassung von Hedge- und Umbrellafonds, der erweiterte Einsatz von Derivaten und die Schaffung eines neuen EU-Gesellschaftspasses.


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