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In der Regel können sich Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch privat krankenversichern. Beamte erhalten über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuss zu ihren Krankheitskosten. Da ist die private Krankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Wenn sich Beamte freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, müssen sie dort den vollen Beitrag aus ihrem Bruttoeinkommen zahlen.
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