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Die Bezeichnung Beitragsbemessungsgrenze spielt im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle, wo sie einen Betrag darstellt, der zu überschreiten ist, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Nach dem Gesetz geregelt ist es nämlich, dass jeder Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist und nicht ohne Weiteres einen Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen kann. Allerdings gibt es in dieser Hinsicht eine Einschränkung, da der Gesetzgeber den Wechseln nur dann gestattet, wenn das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers höher ist als 48.
600 Euro. Dieser Betrag ist es auch, der die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2009 ausmacht. Möchte ein Arbeitnehmer, der diese Bedingung erfüllt, in die private Krankenversicherung wechseln, dann muss er sich das ganz genau überlegen, weil der Rückwechsel um einiges schwerer ist. Um den Rückwechsel vornehmen zu können, muss das Bruttoeinkommen erneut unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Und das strebt kaum ein Arbeitnehmer an, auch wenn er zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung möchte.
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