Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen

Laut einer neuen Verordnung des Bundeskabinetts bzgl. der Rechengrößen der Sozialversicherung liegt der Beitragbemessungsgrenze bei gesetzlichen bei Krankenkassen die durchschnittliche Einkommensentwicklung von 1,14 Prozent zu Grunde. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei Krankenkassen von 3.487,50 Euro (2004) auf 3.525 (2005) Euro Monatseinkommen. Das entspricht einer Steigerung der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">Beitragsbemessungsgrenze von 41.850 Euro auf 42.300 Euro Jahreseinkommen. Alle Gehaltseinnahmen, die die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen von 42.300 Euro im Jahr übersteigen werden nicht mit in die Beitragsberechnung einbezogen. Die Versicherungspflichtgrenze steigt natürlich mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen. Sie steigt von 46.350 Euro auf 46.800 Euro Jahresgehalt bzw. von 3.862,50 Euro auf 3.900 Euro Monatsgehalt. Das heißt, das im Jahre 2005 Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt, das 46.800 Euro übersteigt frei zwischen den gesetzlichen oder den privaten Krankenkassen wählen kann.

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