Beitragsbemessungsgrenze PKV

Die Beiträge der GKV werden in Abhängig der Löhne der Versicherten errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dabei den höchsten Betrag, der in diese Rechnung miteinbezogen wird fest. Im Jahr 2005 liegt Beitragsbemessungsgrenze bei 42.300 Euro Jahrs- bzw. 3.525 Euro Monatseinkommen. Für Selbstständige, die sich eigentlich in einer PKV versichern lassen könnten, sich aber trotzdem für eine GKV entscheiden gilt die Höhe der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze.php">Beitragsbemessungsgrenze als angenommener Gewinn, der durch die selbstständige Tätigkeit erzielt wird. Selbst, wenn überhaupt kein Gewinn erzielt wird, gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Maßstab. Vor dem 01.01.2003 war es für Arbeitnehmer, die ein höheres Gehalt als die Beitragsbemessungsgrenze beziehen Möglich sich in einer PKV krankenversichern zu lassen. Ab 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze (46.800 Euro p.a. für das Jahr 2005), die Einkommensgrenze unter der man sich nicht in einer PKV versichern darf, sondern in einer GKV pflichtversichert ist, aber von der Beitragsbemessungsgrenze gelöst und erhöht.

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