Beitragsbemessungsgrenze

Die Berechnung des Beitrags der GKV passiert auf Grundlage des Gehalts des Versicherungsnehmers. Der Höchstbeitrag hängt dabei von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu berechnet und beläuft sich 2004 auf 41.850 Euro Jahresgehalt bzw. 3.487,50 Euro Monatsgehalt. Die Beitragsbemessungsgrundlage des Jahres 2005 wird bei 42.300 Euro Jahreseinkommen oder auch 3.525 Euro Monatseinkommen liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 75% der gesetzlichen Rentenversicherungsgrenze. Die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
Jetzt hier ONLINE vergleichen und bis 4000 € jährlich sparen
Sie erhalten direkt eine Online Übersicht



viando.de/content/pflichtversicherungsgrenze.php">Pflichtversicherungsgrenze ist 2004 um 4.500 Euro im Jahreseinkommen bzw. 374,50 Euro im Monatseinkommen niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze.

Die letzten User fanden diese Seite mit den folgenden Suchegriffen...

rentenversicherungsgrenze 2005
rentenversicherungsgrenzen
rentenversicherungsgrenze beitragsgrenze
rentenverischerungs grenze
rentenversicherungsgrenze 1990
rentenversicherungsgrenze austritt
rentenversicherungsgrenze
rentenversicherungsgrenze beitragsbemessung

Weiterführende Themen

Operation Leistenbruch

Bei einem Leistenbruch kommt es zu... mehr

Rentenpfennig

Der Rentenpfennig, sowie die Rentenmark, wurden... mehr

Kündigungsschreiben

Wer seiner Versicherung... mehr

Beitragsanpassung PKV Sachverständiger

In der PKV versucht man den... mehr

Krankenkassensätze

Die Krankenkassensätze der gesetzlichen als auch... mehr