Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erhebt vom Bruttolohn der Versicherten einen gewissen Prozentsatz zum Aufbau von der Rente. Der Lohn der Versicherten wird aber nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung mit Beiträgen belastet. Die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
Jetzt hier ONLINE vergleichen und bis 4000 € jährlich sparen
Sie erhalten direkt eine Online Übersicht



viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze-der-rentenversicherung.php">Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt 2005 62.400 Euro Jahresgehalt (West) und 52.800 Euro Jahreseinkommen (Ost). Zurzeit geht man auch für das Jahr 2005 von einem Beitragssatz der Rentenversicherung von 19,5 Prozent aus. Nach dem solidarischen Prinzip ist das ein Beitragssatz von 9,75 Prozent, den der Arbeitnehmer von seinem Lohn, im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze an die Rentenversicherung zahlen muss. Die restlichen 9,75 Prozent Beitragssatz muss der Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlen.

Weiterführende Themen

Wuertembergische

Die Baden Württembergische Versicherung wurde 1828... mehr

Beiträge und Krankenkasse

Die Kosten für die medizinische Versorgung... mehr

Beitragsbemessungsgrenze Versicherung

Die gesetzliche Versicherung... mehr

BEK Beitragssätze 2009

BEK steht für Barmer Ersatzkasse, ein... mehr

Privat Krankenkasse

Eine Privatkrankenkasse unterscheidet sich von einer... mehr