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Der Beitragssatz der Krankenkassen ist der Prozentanteil vom Bruttolohn der als Beitrag für die Leistungen erhoben werden. In den letzten 10 Jahren entwickelte sich der durchschnitlliche Beitragssatz der Krankenkassen von 12,8 auf 14,0 Prozent. Dieser Anstieg ist das Resultat marktwirtschaftlicher Schwankungen, aufgrund der medizinischen Fortschritte und der Preisentwicklung auf dem Gesundheitsmarkt. Ansosnten unterliegt der Beitragssatz der Krankenkassen dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet diese Beitragssatzstabilität unter Verwendung aller finanzieller Ressourcen aufrecht zu erhalten.
Sollten allerdings die Krankenkassen der medizinsichen Versorgung der Versicherten unter diesem Beitragssatz nicht mehr nachkommen können, entfällt dieser Grundsatz und der Beitragssatz muss entsprechend angehoben werden.
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