Berufsunfähigkeit Gesetzlich

Die Berufsunfähigkeit, dass heißt die längerfristige gesundheitlich bedingte Unfähigkeit den erlernten Beruf auszuführen, ist gesetzlich nicht abgesichert. Seit der Rentenreform zum 01.01.2001 erhalten nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene eine teilweise Erwerbsminderungsgrenze in einer geringen Höhe. Die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit wurde somit vollkommen den Bürgern überlassen. Daher ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer der bedeutendsten und beliebtesten Versicherungen aufgestiegen. Die steigende Nachfrage hat auch eine Vielzahl von Anbietern hervorgebracht, die ihre Absicherungsprodukte zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau und zu verschiedenen Bedingungen anbieten.


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