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Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, höchstens als begrenzt abziehbare Sonderausgabe, da sie nur ein privates Risiko abdeckt. Diese Bestimmung gilt auch, wenn der Versicherte dadurch sein Unternehmen und seine Mitarbeiter schützen möchte. Absetzbar wird die Einzahlung in die Berufsunfähigkeitsversicherung nur als Zusatz zur "RürupRente".
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