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Zur Berufsunfähigkeitsvorsorge empfiehlt es sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da es seit der Rentenreform von 2001 keine staatliche Unterstützung aus der gesetzlichen Rentenkasse gibt, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihrem erlerntem Beruf nachgehen kann. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine geringfügige Erwerbsminderungsrente, im Zusammenhang mit welcher sie aber auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden können. Alle später Geborenen gehen leer aus und müssen die Vorsorge selbst übernehmen.
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