Volltextsuche:
Die Ermittlung der Belastungsgrenze passiert bei gesetzlich Versicherten die eine chronische Krankheit haben und deshalb dauerhaft in Behandlung sind anders. Die Zuzahlung, die durch eine chronische Krankheit erbracht werden müssen belaufen sich maximal auf ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Wer für mindestens ein Jahr wegen der selben Krankheit wenigstens einmal im Monat zum Arzt gehen muss gilt als chronisch krank. Als chronische Krankheit gilt z.
B.: Diabetes Mellitus, koronare Herzkrankheit und Asthma.
Unter der Abkürzung AOK firmieren Körperschaften... mehr
In der Sozialversicherung... mehr
Ein Gesundheitszenrum an der Saarschleife bietet... mehr
Bei mehr als 150 der insgesamt... mehr
Die Richtlinien für Heil- und