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Die DAK ist ein deutscher Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der in der Hansestadt Hamburg seinen Sitz hat. Mit vollem Namen heißt der Versicherungsträger Deutsche Beamten Krankenkasse, welche zu den ganz großen in Deutschland gehört. Wie alle anderen gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ist auch die DAK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Bezug auf die angebotenen Leistungen zu 5 % autonom ist. 95 % der Leistungen werden nämlich vom Gesetzgeber vorgegeben, was auch mittlerweile für den Beitragssatz gilt.
Vor 2009 konnten alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitragssatz autonom festlegen, doch das änderte sich mit der Durchführung der Rentenreform. Nun gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der vom Gesetzgeber auf 15,5 % festegelegt wurde. Es gilt aber noch immer die Regelung, dass der Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen des Versicherten bezogen wird, wodurch die Nominalbeiträge entstehen. Um sich auszurechnen, wie hoch die Beiträge nominal ausfallen, kann man sich eines Beitragsrechners bedienen, der im Internet kostenlos zur Verfügung steht.
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