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Unter ehebedingten Schulden sind Schulden zu verstehen die bereits schon vor der Ehe existierten, und im Laufe der Ehe dann abbezahlt werden müssen. ehebedinge Schulden können auch vor einer Scheidung im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner aufgenommene Schulden sein. Ob es sich um ehebedingte Schulden handelt oder nicht, hängt laut BGB von den ehelichen Lebensverhältnissen zum Zeitpunkt der Schuldentstehung ab. ehebedingte Schulden spielen eine große Rolle, wenn es um Probleme der Unterhaltszahlung von Ehepartnern im Falle einer Scheidung geht.
Um diese Schulden zu tilgen, nehmen Privatpersonen meistens Darlehen auf, die sie in Raten zurückzahlen können. Die Raten stellen monatliche Schritte dar, wobei deren Höhe nicht immer gleich ist. Es hängt ganz von dem Kreditnehmer ab, wie hoch er diese ansetzt. Wer glaubt, dass er in den nächsten Jahren etwas weniger verdienen wird, der kann die Raten niedrig, im gegensätzlichen Fall höher anlegen. Auf jeden Fall sollte jeder zunächst eine Rechnung durchführen, damit das Kreditgeschäft kein Fiasko wird.
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