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Als Arbeitnehmerinnen müssen Frauen sich genauso an die Vorschriften halten wie Männer, profitieren jedoch vom Privileg der Elternzeit. Als Elternzeit wird eine Periode bezeichnet, in der eine Frau aufgrund der Schwangerschaft von ihrer Arbeit befreit wird, damit sie sich um das eigene Kind kümmern kann. Ein Privileg ist es deswegen, weil jede Frau nach der Elternzeit das Recht hat, bei ihrem vorherigen Arbeitgeber eingestellt zu werden. Was die Dauer der Elternzeit anbelangt, so beläuft sie sich auf höchstens drei Jahre.
Es fragt sich aber in diesem Kontext, ob die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin erhalten bleibt. Ja, das tut sie. Frauen sind in der Elternzeit weiterhin gesetzlich versichert und sind von den Beiträgen befreit. Die Befreiung von Beiträgen gilt aber so lange, bis das Erziehungsgeld gezahlt wird. Im Fall der privaten Krankenversicherungen sehen die Bedingungen anders aus, und es kann nicht gesagt werden, sie besser sind. Im Gegenteil, denn zwar bleiben auch Privatversicherte versichert, doch müssen sie weiterhin Beiträge zahlen, aber nicht nur die, sondern auch die des Arbeitgebers.
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