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Der Begriff Ersatzkasse ist mit der Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck entstanden. Derzeit wurde jeder versicherungspflichtige Bürger einer Primärkasse zugeordnet, konnte aber als Ersatz dafür auch eine freiwillig organisierte Hilfskasse wählen, insofern sie für ihn berufsständisch zuständig war. Derzeit sind die Ersatzkassen für alle Versicherungspflichtigen und freiwillig Versicherten geöffnet. Zu diesen Kassen zählen unter anderem die Barmer, die DAK und die Techniker Krankenkasse. Es handelt sich um Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Leistungsumfang kaum Differenzen aufeisen darf, während die Beitragssätze davon unberührt bleiben.
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