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Sobald es einer Person wegen körperlicher oder psychischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr möglich ist einer Tätigkeit nachzugehen, die ihren erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten entspricht, ist sie seid der Rentenreform vom 01.01.2001 vollkommen sich selbst überlassen. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene erhalten eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Im Zusammenhang mit dieser geringfügigen staatlichen Leistung können sie jedoch auf jede andere Tätigkeit, die meist weit unterhalb ihrer Qualifikation und ihres einstigen Verdienstes liegt, verwiesen werden. Aufgrund dieser Tatsachen ist es ratsam, so früh wie möglich, eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
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