Erwerbunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus einer private Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird den Versicherungsnehmern ausgezahlt, sobald sie aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung einer Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes verhindert sind. Sie ermöglicht es den Betroffenen, den gewohnten wirtschaftlichen Standard weiter zu führen. Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der staatlichen Rentenkasse hingegen, steht nur denjenigen zu, die eine mindestens fünfjährige Pflichtversicherung nachweisen können, richtet sich nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit und fällt sehr dürftig aus, so dass notwendig eine erhebliche Versorgungslücke entsteht.


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