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Die Pflichtversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse bleibt auch während des Erziehungsurlaubs bestehen. Diese Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist so lange beitragsfrei, wie während des Erziehungsurlaubs (neu: Elternzeit) Erziehungsgeld bezogen wird. Die Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen während des Erziehungsurlaub Beiträge zahlen.
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