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Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversich kann man abschließen wenn man nicht versicherungspflichtig ist. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung muss von Selbständigen und Freiberuflern zu Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit abgeschlossen werden, ansonsten haben sie nicht wieder die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Mehr Leistungen als gesetzlich Pflichtversicherte bekommen Nicht-Versicherungspflichtige durch eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung allerdings nicht.
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