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Angestellte, deren monatliches Einkommen die Grenze von 3.975,00 übersteigt, Selbstständige und Freiberufler (ausgenommen Künstler, Publizisten und Landwirte) haben die freie Auswahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung. Alle anderen Personen- und Berufsgruppen sind versicherungspflichtig, das heißt sie müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Da der Leistungsumfang staatlicher Kassen massiv eingeschränkt wurde und den Versicherten kein hinreichender Schutz im Krankheitsfall zukommt und sie immer mehr Zuzahlungen selbst aufbringen müssen, ist es ratsam, die Pflichtversicherung durch private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.
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