Volltextsuche:
Jedes Unternehmen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen ist die Gründung einer Krankenkasse erlaubt. Die Gründung der Krankenkasse muss aber eine geheime Abstimmung aller volljährigen Arbeitnehmer vorausgehen. Des Weiteren muss die Krankenkasse vor ihrer Gründung ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen können.
Das letzte Wort bei der Gründung einer Krankenkasse eines Betriebs hat die Aufsichtsbehörde.
Die GEK als Krankenkasse vorgestellt Die Abkürzung... mehr
In Berlin gibt es viele
Studenten sind in der Regel auch... mehr
Zur Zeit (2007) gibt es 238... mehr
Die Koalition hat das Rentenalter bis... mehr