Grundbucheintrag

Bei Kreditgeschäften gibt es immer einen Gläubiger und einen Schuldner, die sich in einem Vertrag darauf einigen, dass die in Anspruch genommene Summer innerhalb einer bestimmten Zeit abbezahlt wird. Insbesondere dem Gläubiger geht es hierbei um Sicherheit, da er eine riesige Summe verlieren kann. Damit das nicht geschieht, muss der Kreditnehmer nicht selten eine Grundschuld aufnehmen, die in der Regel ein dingliches Recht darstellt, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Eingetragen wird die Grundschuld in das Grundbuch, wobei der Schuldner der Eigentümer der Grundschuld ist.



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Anrede: Geburtsdatum*
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ca. Kaufpreis bzw.
Wert d. Grundstücks
Euro Familienstatus
Jahreseinkommen (bei Verheirateten insg.)
ca. Eigenkapital (inkl. Bausparguth.) Euro



Kommt es aber dazu, dass dieser den Kredit nicht zurückzahlen kann, dann wird die Grundschuld an den Gläubiger übertragen, sodass dieser damit das Recht erhält, das Grundstück des Schuldners zu vergleichen, um auf diese Weise an sein Geld zu kommen. Vorher ist aber im Grundbuch die Übertragung der Grundschuld vorzunehmen, was in der Regel beim Notar getan wird.

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