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Viele Krankenversicherungen bieten mittlerweile die Finanzierung einer Haushaltshilfe an. Jedoch müssen dafür einige Vorraussetzungen erfüllt sein. So müssen für die Finanzierung einer Haushaltshilfe durch die Krankenversicherung im Hauhalt wenigstens hilfebedürftige Kinder leben und es darf keinen anderen Erwachsenen geben, der den Hauhalt betreuen könnte. Wären also Kinder unter acht Monaten bzw. behinderte Kinder, während des Aufenthalts in einer medizinisch Notwendigen Kur oder stationären Behandlung auf sich allein gestellt würde eine Krankenversicherung eine Haushaltshilfe stellen.
Die private Krankenversicherung finanziert eine Hauhaltshilfe Innerhalb einer Krankenhaustagegeldversicherung.
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