Insolvenzfähigkeit Krankenkassen

Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform 2006 beschlossen, dass den gesetzlichen Krankenkassen, ebenso wie allen Wirtschaftsunternehmen, die Insolvenzfähigkeit zukommen soll. Diese Pläne, die bis 2010 umgesetzt werden sollen, sind auf heftigen Widerstand der Länder gestoßen. Bisher ist die Insolvenzordnung nur für bundesunmittelbare Krankenkassen wie DAK und Barmer gültig. Bundesunmittelbare Kassen, die in einem Bundesland ihren Hauptsitz haben und nur in zwei weiteren Bundesländern tätig sind, können, nach einer Sonderregelung der Länder, nicht Insolvenz anmelden.


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