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Das Kindergeld ist eine Unterstützung des Staates, der damit seine Aufgabe als Sozialstaat wahrnimmt. Jede Familie erhält für jedes Kinde eine bestimmte Geldsumme, die in der Regel monatlich anfällt. Geregelt ist es so, dass jüngere Kinder meistens einen höheren Betrag erhalten, die älteren hingegen einen niedrigeren. Kindergeld wird nur dann gezahlt, wenn das Kind sich entweder noch in der Ausbildung befindet, arbeitslos ist und einen Minijob ausübt. Alle Kinder, die ein Einkommen haben aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.
In Bezug auf die Altersgrenze galt bis 2007, dass Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres berechtigt waren, Kindergeld zu erhalten. Nach einer neuen Regelung fand nun eine stufenweise Senkung statt. Bis zum 27. Lebensjahr erhalten diejenigen Kindergeld, die vor 1981 geboren wurden. Diejenigen, die ein Jahr später geboren wurden, erhalten bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Kindergeld. Für alle Nachgeborenen gilt schließlich die Grenze von 25 Jahren.
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