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Das Kindergeld ist eine staatliche Leitungen die allen Kindern zustehet. Die ersten drei Kinder erhalten 154 Euro pro Monat und weitre 179 Euro. Diese Zahlungen werden bis zum 18. Lebensjahr gewährt und falls die Betreffenden sich noch in der Ausbildung befinden, bis einschließlich dem 26. Lebensjahr. In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Versichertenschutz individuell, nach den Wünschen der Kinder - wenn diese noch nicht volljährig sind, auch die Wünsche der Eltern - gestaltet. Die Prämie richtet sich dabei nach dem gewähltem Leistungsspektrum und ist je nach Versicherer verschieden.
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