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Die gesetzliche Krankenkasse gewährleistet Krankengeld. Wer allerdings bei seinem Urlaub Krank wird, sollte schleunigst zum Arzt gehen und sich die Krankheit bestätigen lassen. So kann man diese Tage nachträglich als Krankheitstage einreichen und sich die entgangenen Tage auf den Jahresurlaub anrechnen lassen.
Dauert die Krankheit bei dem Urlaub länger als die Zeit, in der im Krankheitsfall Lohnfortzahlung durch den Arbeitnehmer gewährleistet wird, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse natürlich trotzdem Krankengeld. Der Bezug von Krankengeld hat nichts damit zu tun, ob man bei dem Urlaub oder bei der Arbeit krank geworden ist.
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