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Der Beitrag bei einer Krankenkasse im Jahr 2009 – so kommt er zustande! Noch im Jahr 2008 waren Krankenkassen in der glücklichen Lage, ihre Beitragssätze selber festzulegen. Es kam verständlicherweise zu gravierenden Unterschieden, auf deren Basis Verbraucher sich für einen der vielen Träger der Krankenversicherung entschieden. Der Beitragssatz wurde schließlich auf die Einkommen der Versicherten berechnet, wodurch sich der Beitrag ergab. Das ist auch noch im Jahr 2009 so, nur hat sich etwas anderes geändert. Nun sind es nicht mehr die Krankenkassen, welche den Beitragssatz festlegen, sondern der Gesetzgeber, welcher einen einheitlichen Beitragssatz vorgibt.
Zur Zeit liegt dieser bei 15,5 %, doch soll sich das schon bald ändern. Ab Juli 2006 fällt der einheitliche Beitragssatz um 0,6 %, was sehr erfreulich ist, jedenfalls für die Versicherten. Was die private Krankenversicherung anbelangt, so wird sie noch immer von Tarifen beherrscht, für dessen Festlegung die privaten Krankenkassen selber verantwortlich sind. In dieser Hinsicht hat sich auch im Jahr 2009 nichts geändert.
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