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Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist vielleicht der pikanteste Punkt, was damit zusammenhängt, dass er auf die Gesamtkosten, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind, den größten Einfluss hat. Früher konnten die Krankenkassen noch selber darüber entscheiden, wie hoch der Beitragssatz ausfallen sollte. Somit kam es zu Unterschieden, welche es möglich machten, Vergleiche anzustellen. Das änderte sich jedoch mit der Gesundheitsreform, welche am 1. Januar 2009 durchgeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt sind es nicht mehr die Krankenkassen, die den Beitragssatz festlegen, sondern der Gesetzgeber.
Zum anderen wird nun der Beitragssatz vereinheitlicht, sodass alle Unterschiede aufgehoben sind. Im Jahr 2009 lag der einheitliche Beitragssatz bei 15,5 %, doch das ändert sich im Jahr 2010. Im nächsten Jahr soll nämlich der Beitragssatz um 0,6 % fallen, was die Versicherungsnehmer natürlich freut, da sich ihre Ausgaben minimieren. Allerdings kann es immer dazu kommen, dass der Beitragssatz wieder steigt.
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