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Fast alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich in den Krankenkassenverbänden (KVB) zusammengeschlossen, die auf Bundesenene die Koordination ihrer Mitglieder leisten und für die Wahrung gemeinsamer Interessen gegenüber Behörden und dem Gesundheitswesens zuständig sind. Die Entscheidungen des jeweiligen Krankenkassenverbandes sind für die Mitgliedskassen bindend.
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