Krankenschwester

Seid dem viertem Krankenpflegegesetz, welches im Jahre 2004 erlassen wurde die Bezeichnung "Krankenschwester" in "Gesundheitspflegerin" oder "Krankenpflegerin" umgeändert. Mit diesem Gesetz wurde auch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung und das Aufgabenspektrum für diesen Beruf geändert. Voraussetzung für die Ausbildung zur Gesundheit- bzw. Krankenpflegerin ist ein guter Schulabschluss, ganz gleich ob es sich dabei um einen Haut-, einen Realschulabschluss oder um Abitur handelt. Die Ausbildung als solche beträgt zwei Jahre, setzt sich aus 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden zusammen und endet mit einer bestandenen staatlichen Prüfung.


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