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Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer (unselbstständig Tätige) können ein Tagegeld bis zur Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen), maximal das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern oder anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens aufstocken. In der Krankenversicherung für 49 € monatlich - php">Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich € 15,- für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern. Alle Einwohner (auch Ausländer, einschl. Asylbewerber)... mehr Tabellarische Übersichten können den verschiedensten Inhalt... mehr Da es bei den Krankenkassen häufig... mehr Hausfrauen sind Personen, die keiner Vollzeitbeschäftigung... mehr Die Ehefrau eines Versicherten kann entweder... mehr
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