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Wer ein Studium kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zuzüglich Zivil- und Wehrdienst bei den Eltern im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich oder privat mitversichert werden. Wenn das Recht auf Familienversicherung abläuft, muss der Student sich selbst versichern.
Hier bieten die Krankenkassen günstige Studentenversicherungen an. Dabei unterscheiden sich allerdings die Leistungen. Der Studententarif gilt bis zu dem Semester, indem das 30. Lebensjahr vollendet wird bzw. wenn der Student mehr als 14 Semester studiert. Dann muss der Versicherte wesentlich mehr bezahlen. Dies gilt insbesondere für die PKV.
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