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Zuerst holt der manische depressive Patient sich selbst einen Rentenantrag auf EU-Rente bei der BfA oder LVA. Den füllt er aus. In dem Antrag muß man die Namen von seinen Ärzten angeben (Hausarzt, Nervenarzt Psychoploge, wenn man hat u.s.w. und sie von der Schweigepflicht entbinden.Dann schreibt die Rentenkasse die Ärzte an und die müssen auch Formulare ausfüllen.
Wenn man in der Klinik war, fordern sie auch von dort die Berichte an. Der Rentenbescheid wird dann relativ schnell bewilligt oder abgelehnt.
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Allgemein gilt, dass die privat