Minijob

Einen Arbeitsplatz haben nicht alle Bürger in Deutschland, was natürlich soziale Probleme mit sich bringt. Deswegen sind manche nicht glücklich und bemühen sich, endlich einen Arbeitsplatz zu finden, wo sie ihre Brötchen verdienen können. Manche bemühen sich nicht und leben mit den Erträgen, die ihnen Harz IV garantiert. Andere haben wiederum einen Minijob, wobei diese Bezeichnung zweierlei Bedeutungen hat. Zunächst wird unter einem Minijob eine geringfügige Beschäftigung verstanden, zum anderen eine zeitlich befristete Arbeit.


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In der Regel werden Minijobs vergeben, weil es sich dabei um Hilfstätigkeiten handelt. Diese werden beispielsweise in Restaurants, Bars, Supermärkten oder in Fabrikhallen notwendig. Bei geringfügigen Minijobs fällt das Entgelt nie höher als 400 Euro im Monat aus, wobei es selbstverständlich ist, dass dabei die Sozialversicherung wegfällt. Denn die Sozialversicherung wird dann zur Pflicht, wenn es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Ausgaben hat in solchen Fällen nur der Arbeitgeber, wobei diese trotz allem niedriger ausfallen als im Fall eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitspatzes.

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