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Öffentliche Mittel werden von den Bundesländern an den finanzschwachen Teil der Bevölkerung vergeben. Es handelt sich dabei um zinsverbilligte Darlehen nach der Regelung des II. Wohnungsbaugesetzes. Im Ergebnis soll mit diesen Zuschüssen der Wohnraum der betreffenden Bevölkerungsschicht gesichert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt es aber nicht.
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