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Die Pflegeversicherung wurde 1995 in die Pflichtversicherungen des Sozialversicherungsgesetzes aufgenommen und deckt, im Falle der anerkannten Pflegebedürftigkeit der Versicherten einen Teil der Aufwendungen zur häuslichen und zur stationären Pflege in Form von Geld- und Sachleistungen. Dabei wird zwischen drei Pflegestufen: erheblicher Pflegebedürftigkeit, schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit unterschieden und dem entsprechend wird auch die Höhe der Auszahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung berechnet.
Es ist ratsam sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit auch noch privat abzusichern, um besser versorgt zu sein und um hochwertigere Behandlungen und Hilfsmittel nutzen zu können. Es gibt sehr viele private Versicherungsinstitutionen, die Pflegeversicherungen zu jeweils sehr unterschiedlichen Bedingungen, Preisen und Leistungen anbieten. Finden Sie das beste, günstigste Angebot mit Hilfe eines kostenlosen, unabhängigen Onlinevergleichs der Pflegeversicherungen!
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