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Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung können nur Arbeitnehmer vornehmen, die vorher den Wechsel in die private Krankenversicherung vorgenommen haben. Der Grund für den Rückwechsel sind immer die zu hohen Beiträge, an welche die private Krankenversicherung gebunden ist. Diese umfasst mehr Leistungen, die sich natürlich im Beitrag bemerkbar machen. Doch der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ganz so einfach, weil nachgewiesen werden muss, dass das eigene Bruttoeinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist.
Wenn der Nachweis gelingt, dass das Bruttoeinkommen ein Jahr lang unter 3.900 Euro blieb, dann kann es zum Wechsel kommen. Der Rückwechsel darf nicht vorgenommen werden, wenn der Versicherte sich ganz von der Sozialversicherung befreit hat. Das ist in der Regel mit der Vorlage eines Antrags zu tun. Die einzige Möglichkeit, die noch bleibt, besteht darin, arbeitslos zu werden. Denn die Agentur für Arbeit versichert jeden Kunden gesetzlich, sodass dann wieder die gesetzliche Krankenversicherung genossen wird.
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