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Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind monatlich wiederkehrende Leistungen in Geld mit Einkommens oder Unterhaltsersatzfunktion. Sie sollen die wirtschaftlichen Folgen bestimmter Risiken sichern. Renten gibt es wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes (§ 33 SGB VI). Für diese Risiken sind als Ausgleich bestimmte Rentenarten vorgesehen. Renten aus eigenem Versicherungskonto werden als Versichertenrenten bezeichnet. Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwenrente) sind dagegen aus der Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/versicherung.php">Versicherung des Verstorbenen abgeleitete Ansprüche. Wenn der Versicherungsträger... mehr Die Altersverteilung der Weltbevölkerung hat sich... mehr Die Beiträge zur gesetzlichen mehr Die Riesterrente stellt mittlerweile eine weithin... mehr In der gesetzlichen mehr
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