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Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, Selbstständige, berufstätige Studierende, Beamte und geringfügig Beschäftigte, die bis zu maximal 400 Euro monatlich verdienen, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Sie können zwischen einer staatlichen oder einer privaten Altersvorsorge frei wählen. Da es sehr viele Versicherungsgesellschaften gibt, die verschieden Varianten der Altersvorsorge zu jeweils unterschiedlichem Preis-/Leistungsniveau anbieten, ist es von Vorteil, sie einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich zu unterziehen. Falls schon einmal eine Rentenbefreiung bestanden hat, kann diese in folgenden Fällen wieder beantragt werden: wenn die Betreffenden nach Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze mit ihrem Einkommen unterhalb dieser liegen, während des Erziehungsurlaubes, bei Arbeitszeitverkürzung und bei Arbeitslosigkeit sobald die Pflichtversicherungsgrenze in den letzten fünf Jahren durchgehend überschritten wurde, beim Eintritt in die Rente, während der Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen, während eines Studiums und während eines Praktikums.
Der Antrag für die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Versicherungspflicht eingereicht werden.
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