Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen nur bis zu einer gewissen Gehaltshöhe Beiträge. Der Teil des Einkommens, der diese Grenze übersteigt wird nicht angerechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt für das Jahr 2006 in der Rentenversicherung 63.000 € jährlich / 5.


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